Rechtsprechung
VG Ansbach, 25.08.2015 - AN 2 E 15.00143 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Konkurrentenstreitverfahren um W3-Professur (Christliche Archäologie)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Konkurrentenstreitverfahren, W3-Professur, Hochschulrecht, vorläufiger Rechtsschutz, W3-Professorenstelle, Auswahlentscheidung, Bewerberauswahl, Ernennungsverfahren, Eilbedürftigkeit, Bewerbungsverfahrensanspruch, Stellenbesetzungsverfahren, Organisationsermessen, ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02
Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im …
Auszug aus VG Ansbach, 25.08.2015 - AN 2 E 15.00143
Der unterlegene Bewerber kann aber eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, das heißt wenn seine Auswahl möglich erscheint (BVerfG, Beschluss vom 24.9.2002, Az. 2 BvR 857/02). - BVerfG, 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10
Zu den Maßgaben des Art 33 Abs 2 GG hinsichtlich der Fassung des …
Auszug aus VG Ansbach, 25.08.2015 - AN 2 E 15.00143
Anderen Gesichtspunkten darf nur Bedeutung beigemessen werden, wenn sich aus dem Vergleich anhand von unmittelbaren leistungsbezogenen Gesichtspunkten kein Vorsprung von Bewerbern ergibt (BVerfG, Beschluss vom 26.11.2010, Az. 2 BvR 2435/10). - VGH Bayern, 25.05.2011 - 3 CE 11.605
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens …
Auszug aus VG Ansbach, 25.08.2015 - AN 2 E 15.00143
Ist das Organisationsermessen in einer rechtlich nicht zu beanstandenden Weise ausgeübt, so liegt das in der Art eines Filters wirkende Anforderungsprofil somit gegenständlich und zeitlich vor dem Bewerbungsverfahrensanspruch (BayVGH, Beschluss vom 25.5.2011, Az. 3 CE 11.605 m.w.N.). - BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86
Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz - …
Auszug aus VG Ansbach, 25.08.2015 - AN 2 E 15.00143
Zum anderen trägt Art. 33 Abs. 2 GG dem berechtigten Interesse des Beamten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen dadurch Rechnung, dass er grundrechtsgleiche Rechte auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl begründet (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.8.1988, Az. 2 C 51/86). - BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00
Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im …
Auszug aus VG Ansbach, 25.08.2015 - AN 2 E 15.00143
Die gerichtliche Kontrolle ist vielmehr auf die Prüfung beschränkt, ob bei der Besetzungsentscheidung Verfahrensfehler begangen, der Begriff der Eignung oder die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde lag, allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BVerwG, Urteil vom 16.8.2001, Az. 2 A 3/00 m.w.N.).
- BVerwG, 10.01.2017 - 20 F 3.16
Fachhochschule; Universität; Angleichung; Dienstaufgaben; Fachhochschulprofessor; …
Vielmehr lässt sich Gerichtsentscheidungen aus verschiedenen Bundesländern entnehmen, dass in Gerichtsverfahren, die die Besetzung von Professorenstellen zum Gegenstand haben, die Namen der Gutachter sehr wohl offen gelegt werden (siehe etwa VGH Kassel, Beschluss vom 21. Juli 1983 - 1 TE 14/83 - NJW 1985, 216; OVG Hamburg, Beschluss vom 8. Juli 1986 - Bs III 432/86 - WissR 20 , 180 ; OVG Koblenz, Beschluss vom 28. September 2007 - 2 B 10825/07, 2 E 10824/07 - juris; VG Münster, Urteil vom 22. April 2015 - 5 K 2799/12 - juris; VG Ansbach, Beschluss vom 25. August 2015 - AN 2 E 15.00143 - juris; a.A. VG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Februar 1998 - 2 L 5476/97 - zusammenfassend wiedergegeben bei Hartmer, FuL 1999, 150). - VG München, 11.11.2020 - M 5 E 20.2270
Konkurrentenstreitverfahren um eine W2-Professur
Grundsätzlich steht es jedoch im pflichtgemäßen Ermessen des Berufungsausschusses, zu entscheiden, welche Quellen er benötigt, um sich ein umfassendes Bild über den Bewerberkreis zu machen (VG Ansbach, B.v. 25.8.2015 - AN 2 E 15.00143 - juris Rn. 33).Es ist deshalb in das pflichtgemäße Ermessen des Berufungsausschusses gestellt, zu entscheiden, welche Quellen er benötigt, um sich ein umfassendes Bild über den Bewerberkreis zu machen (VG Ansbach, B.v. 25.8.2015 - AN 2 E 15.00143 - juris Rn. 33).
- VGH Bayern, 20.05.2021 - 7 CE 20.2869
Konkurrentenstreitverfahren um eine W2-Professur
Art. 18 Abs. 4 BayHSchPG - an dem sich das Berufungsverfahren zu messen hat - enthält mit Ausnahme der in Satz 5 normierten Verpflichtung keine weiteren Vorgaben, welche Erkenntnisquellen der Berufungsausschuss seiner Entscheidung zugrunde zu legen hat (vgl. VG Ansbach, B.v. 25.8.2015 - AN 2 E 15.00143 - juris Rn. 33).